Terminvereinbarung und Kosten

Sie können Ihren Termin telefonisch +43 (0)650 71 36 758 oder per E-Mail an anita@besser-gehen.at  vereinbaren.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, werden Sie ersucht, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Osteopathie

Bitte bringen Sie einen Verordnungsschein für Physiotherapie & Osteopathie mit.

Die Kosten werden in der Regel von allen privaten Zusatzversicherungen, die komplementärmedizinische Methoden umfassen, übernommen.
Es erfolgt keine Rückerstattung seitens der gesetzlichen Krankenkassen, mit Ausnahme einiger kleiner Kassen, die auf Kulanzbasis einen geringen Teilbetrag übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich.

Osteopathie

Bitte bringen Sie einen Verordnungsschein für Physiotherapie & Osteopathie mit.

Die Kosten werden in der Regel von allen privaten Zusatzversicherungen, die komplementärmedizinische Methoden umfassen, übernommen.
Es erfolgt keine Rückerstattung seitens der gesetzlichen Krankenkassen, mit Ausnahme einiger kleiner Kassen, die auf Kulanzbasis einen geringen Teilbetrag übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich.

Physiotherapie

Für die Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem behandelnden Arzt für:  Einzelheilgymnastik & Massage

Nach Beendigung der Therapie können Sie die bezahlte Honorarnote bei der Kasse einreichen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Teil
(30 – 50 %) der Kosten.

Der Differenzbetrag kann bei einer entsprechenden Privatversicherung eingereicht werden.

Die Zuweisung stellt meine Arbeitserlaubnis dar und dient Ihnen gegebenenfalls zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung.

Ihnen kommt etwas dazwischen?

Sollte etwas Unvorhergesehenes dazwischen kommen, bitte ich Sie bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Bei einer späteren Absage wird die Einheit verrechnet.

Was ist noch wichtig?

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine osteopathische Behandlung die Untersuchung & Behandlung durch einen Arzt nicht ersetzen kann, die Befunderhebung & Diagnosestellung des Arztes nicht in Frage stellt oder verändert.

Sie ist immer eine Ergänzung & Folge der ärztlichen Verordnung.